© Rücken- und Fußzentrum • Mariano Giovanni • Safferstettener Str. 33b • 94072 Bad Füssing • Tel. 08531 - 22330
Die Maßnahmen einer Podologin /eines Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Der Podologe ist mit Kassenzulassung tätig, da Diabetikerinnen und Diabetiker als bislang einzige Gruppe von den Kassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittel-verordnung zur medizinischen Fußpflege vom Arzt erhalten können. Die podologischen Leistungen beinhalten alle notwendigen Maßnahmen um Erkrankungen oder Störungen, die das Laufen beeinträchtigen können, zu verhindern oder zu versorgen. Der Unterschied zwischen kosmetischer und podologischer Fußpflege ist: Die kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahme am gesunden Fuß und kann ohne Erlaubnis ausgeübt werden. Die medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigung bedrohten und bereits geschädigten Fuß. Die Podologie ist eine heilberufliche Tätigkeit und ist erlaubnispflichtig. Die podologischen Leistungen beinhalten alle notwendigen Maßnahmen um Erkrankungen oder Störungen, die das Laufen beeinträchtigen können, zu verhindern oder zu versorgen. Diese wären unter anderem: • Eingewachsene Nägel (siehe Nagelspange) • Fachgerechtes Kürzen der Nägel • Entfernung von Hühneraugen • Entfernung von Hornhaut / Schwielen • Diabetische Füße (auch mit Rezept) • Versorgung von Zehenfehlstellungen und Druckschutz durch Orthosen • Wundversorgungen (nach ärztlicher Anordnung) • Versorgung von Schrunden (Großzeh-oder Fersenrisse) • Begleitende Maßnahmen bei Pilzbehandlung Diabetiker, die ein diabetisches Fußsyndrom diagnostiziert bekommen haben, können mit ärztlicher Verordnung alle podologischen Leistungen als Kassenleistung beziehen. Näheres erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.

Podologie

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© Rücken- und Fußzentrum • Mariano Giovanni Safferstettener Str. 33b • 94072 Bad Füssing • Tel. 08531 - 22330
Die Maßnahmen einer Podologin /eines Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Der Podologe ist mit Kassenzulassung tätig, da Diabetikerinnen und Diabetiker als bislang einzige Gruppe von den Kassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittel- verordnung zur medizinischen Fußpflege vom Arzt erhalten können. Die podologischen Leistungen beinhalten alle notwendigen Maßnahmen um Erkrankungen oder Störungen, die das Laufen beeinträchtigen können, zu verhindern oder zu versorgen. Der Unterschied zwischen kosmetischer und podologischer Fußpflege ist: Die kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahme am gesunden Fuß und kann ohne Erlaubnis ausgeübt werden. Die medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigung bedrohten und bereits geschädigten Fuß. Die Podologie ist eine heilberufliche Tätigkeit und ist erlaubnispflichtig. Die podologischen Leistungen beinhalten alle notwendigen Maßnahmen um Erkrankungen oder Störungen, die das Laufen beeinträchtigen können, zu verhindern oder zu versorgen. Diese wären unter anderem: • Eingewachsene Nägel (siehe Nagelspange) • Fachgerechtes Kürzen der Nägel • Entfernung von Hühneraugen • Entfernung von Hornhaut / Schwielen • Diabetische Füße (auch mit Rezept) • Versorgung von Zehenfehlstellungen und Druckschutz durch Orthosen • Wundversorgungen (nach ärztlicher Anordnung) • Versorgung von Schrunden (Großzeh-oder Fersenrisse) • Begleitende Maßnahmen bei Pilzbehandlung Diabetiker, die ein diabetisches Fußsyndrom diagnostiziert bekommen haben, können mit ärztlicher Verordnung alle podologischen Leistungen als Kassenleistung beziehen. Näheres erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.

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